Firmengründung USA: Exempt-LLC – die steuerfreie LLC

Firmengründung USA: Exempt-LLC – die steuerfreie LLC

Eine LLC (Limited Liability Company) ist eine flexibel gestaltbare Unternehmensform, die in den USA sehr beliebt ist. Durch eine spezielle Gestaltung der LLC kann man sogar eine steuerfreie Gesellschaftsform schaffen, die besonders für internationale Geschäfte interessant ist. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Informationen zur steuerfreien LLC in den USA zusammenfassen und erläutern, welche Vorteile sie bietet und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um sie zu gründen.

Exempt-LLC USA – die sogenannte steuerfreie LLC

Über die Exempt-LLC, die sogenannte steuerfreie LLC, gibt es im Zuge verschiedener Änderungen zahlreiche Gerüchte und Falschinformationen. Diese können für Missverständnisse und Unsicherheit sorgen.

Die amerikanische LLC (Limited Liability Company) ist eine sehr beliebte Unternehmensform. Von einer Einzelperson oder mehreren Gesellschaftern gegründet, bietet sie den Involvierten beschränkte Haftung und Gestaltungsfreiheit bei der Einstufung als Personen- oder Kapitalgesellschaft. Zudem bietet sie in einigen US-Bundesstaaten weitere Vorteile wie beispielsweise in Bezug auf die Anonymität.

Seit 2010 gibt es in den USA ein Gesetzt, das Personen und Unternehmen mit Sitz ausserhalb der Staaten verpflichtet, den Steuerbehörden Daten mitzuteilen, insbesondere auch von Auslandskonten. Diese Gesetzt wurde im Zuge der Einführung des FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) beschlossen. Das verkompliziert die Kontoeröffnung für eine US-LLC und auch den generelle Umgang mit dieser Unternehmensform.

Ebenfalls für Verwirrung und Unsicherheit sorgte ab 2017 weitere zwei Formulare: das FBAR und das Form 5472. FBAR steht für Foreign Bank Account Report und der Namen erklärt schon selbst, worum es sich bei diesem Formular handelt. Hie müssen alle Nicht-US-Konten angegeben werden. Das Formular 5472 muss von allen Unternehmen ausgefüllt werden, die 25% oder mehr ausländische Beteiligung haben – also auch von LLCs mit nur einem Gesellschafter, die ansonsten als Disregarded Entity in den USA steuerfrei bleiben würden.

Um mit diesen Gerüchten etwas aufzuräumen und mehr Klarheit in die Situation zu bringen, gehen wir auf diese Punkte im Folgenden näher ein. Aber zuerst klären wir, unter welchen Bedingungen eine US LLC überhaupt steuerfrei ist.

Die US LLC – Wann ist sie tatsächlich steuerfrei?

Eine LLC die in den USA nur mit einem Gesellschafter gegründet wurde, eine sogenannte “Single Member LLC“, gilt als “Disregarded Entity” auf Deutsch “für steuerliche Zwecke nicht berücksichtigte Gesellschaft“. Das heisst nichts anderes, als dass die LLC zwar steuerlich erfasst wird, aber keine Steuern bezahlen muss. Steuerrechtlich gleicht die US-LLC in diese Fall einem Gewerbe, dessen Einnahmen und Ausgaben sie in ihrer persönlichen Steuererklärung angeben.

Hier ist es besonders wichtig zu beachten, dass die LLC nur unter einer Voraussetzung als steuerfreie “Disregarded Entity” gilt. Nämlich nur dann, wenn die LLC nicht als “Engaged in a trade or business in the United States” kurz ETBUS gilt und über einen Dependent Agent (sog. unselbständigen Beauftragen) in den USA tätig ist. Das bedeutet, dass die Exempt-LLC Geschäfte in den USA machen kann, allerdings keine Präsenz in den Staaten haben darf, die eine Steuerpflicht auslösen würde.

Es ist also möglich Waren in den Staaten zu verkaufen und somit Gelder aus US-Quellen zu generieren, ohne automatisch eine US-Steuerpflicht auszulösen. Wichtig dabei ist nur, dass sie nicht mit einem Auftragnehmer vor Ort zusammenarbeiten, der hauptsächlich für sie arbeitet und damit nicht von einem Mitarbeiter zu unterscheiden ist. Ansonsten wird dieser als Dependent Agent eingestuft und die Gewinne sind steuerpflichtig. Verkaufen sie aber beispielsweise Waren über Amazone FBA auf dem US-Markt, fällt darauf per se keine US-Besteuerung an – und das trotz US-Quellen. Amazone betreibt sein eigenes Business und sie sind in diesem Fall nur einer von vielen Kunden.

Hier kommt nun die FATCA ins Spiel. Mit der neuen Regelungen für Auslandskonten liegt es nahe, auf ein Firmenkonto in den USA auszuweichen. Das Problem in diesem Fall liegt darin, dass die LLC als Disregarded Entity einen sogenannten “Non-Resident”-Status hat und somit bei vielen amerikanischen Banken als Kunde nicht akzeptiert wird.

Wenn sie als Eigentümer der US-LLC nicht in den USA leben, dann gilt laut Abschnitt 861 und 862 des amerikanischen Steuergesetztes folgendes:

  1. Keine Verbindung besteht, wenn sie beispielsweise beratende Dienstleistungen für US-Kunden erbringen, Hier ist ganz klar festgelegt, dass diese Einkünfte keiner US-Besteuerung unterliegen. Es gilt der Ort der Leistungserbringung – in diesem Fall also nicht in den Staaten.
  2. Keine Verbindung besteht, wenn sie mit ihrer LLC Produkte an amerikanische Kunden verkaufen, aber keine Präsenz vor Ort haben, die eine Steuerpflicht auslösen würde. Wenn sie also zum Beispiel im Dropshipping-Geschäft oder über Amazone FBA tätig sind und versenden die Ware in den USA lediglich über einen Independent Agent, müssen auf diesen US-Einkünfte keine Steuern bezahlt werden.
  3. Eine Verbindung besteht aber, wenn die gleiche LLC Produkte an Kunden in den USA verkauft und diese über einen Dependent Contractor versendet – also einem Auftragnehmern, der hauptsächlich für ihre LLC arbeitet, dabei aber kein eigenes Business verfolgt und de facto nicht von einem Angestellten unterschieden werden kann. In diesem Fall wären die Gewinne aus US-Quellen in den USA steuerpflichtig. Sie müssten das Form 1040NR einreichen und die Einkommen melden. Alternative kann die LLC eine “Check-the-box election” ausfüllen und damit als C-Corporation seine Steuern bezahlen.

Es heisst somit nicht automatisch, dass wenn sie mit ihrer Single Member LLC wie oben erwähnt in den USA Umsätze generieren, dass diese Einkünfte aus US-Quellen auch steuerpflichtig sind. Das hängt davon ab, ob sie als ETBUS gelten bzw. ihre Präsenz vor Ort eine Steuerpflicht auslöst .

WICHTIG ZU BEACHTEN: Die Steuerfreiheit der Exempt-LLC ist natürlich nur auf die USA beschränkt. In anderen Ländern wird diese sehr wohl von steuerlichen Themen berührt. Fall sie beispielsweise mit der LLC Geschäfte in EU-Ländern tätigen, so bedeutet das konkret, dass sie diese für die Umsatzsteuer registrieren lassen müssen. Das gilt für alle Handelsgüter, ebenfalls digitale Produkte, die an Endverbraucher in Europa verkauft werden. Einzige Ausnahme hier bilden Beratungsdienstleistungen, Online-Trainings, Online-Schulungen oder ähnliche. Auch grosse Unternehmen we Amazone und Co, sind für die europäische Umsatzsteuer registriert um in der EU Handel Betreigen zu können. Eine US-Gesellschaft schützt vor dieser Steuer nicht!

Für wen ist eine Exempt-LLC sinnvoll?

Die atemberaubende Szene einer Brücke über einen majestätischen Fluss in den USA, mit der beeindruckenden Skyline einer Stadt im Hintergrund. Entdecken Sie die Vorteile einer steuerfreien LLC in den USA und wie sie Ihnen bei der Unternehmensgründung und Steuerplanung behilflich sein kann.

Diese Frage ist eigentlich ganz einfach zu beantworten. Leben sie in Deutschland oder einem Land mit ähnlichen Steuergesetzen, dann empfohlen wir von Clever Cashflow ihnen diese Unternehmensform nicht.

Lohnenswert kann die US-LLC für all jede sein, die in einem Land ihren Wohnsitz haben, indem man auf Auslandseinkommen keine Steuern bezahlen muss. Dazu zählen beispielsweise Non-Dom-Staaten wie Irland, Grossbritannien, Malta und ähnliche, um nur einige zu nennen. Wenn sie in einem dieser Länder wohnen, so kann eine LLC ein attraktives Vehikel sein. Sie haben mit ihr eine reputable Firma mit richtigen Konten, die sie legal steuerfrei verwenden können, sofern sie sich an die oben erwähnten Regeln halten.

WICHTIG: Achten sie, im Hinblick auf Non-Dom-Staaten wie Irland, Grossbritannien, Malta und Zypern, darauf, dass die US-LLC Gewinne nur dann dort steuerfrei sind, wenn es sich um passive Auslandsgewinne handelt. Leiten sie aber die LLC beispielsweise aktiv von ihrem Wohnsitzstaat aus oder betreibende das Tagesgeschäft von dort, hat das Einkommen der LLC eine direkte Verbindung zu ihrem Wohnsitzland. Dadurch ist es nicht mehr vom Non-Dom-Status oder anderen Exempt-Stati umfasst. Wichtig ist es daher, sich separat im Wohnsitzland steuerlich beraten zu lassen, damit die LLC so ausgestaltet werden kann, dass sie mit der lokalen Steuergesetzgebung nicht in Konflikt kommen.

Ein Business-Modell mit vielen Vorteilen

Dieses Business-Modell bietet dennoch viele Vorteile. Während in vielen Ländern eine betriebliche Substanz im Gründungsstaat nachgewiesen werden muss, bietet die USA in diesem Bereich viel mehr Freiheiten. Abgesehen davon, dass sich die US-LLC für unterschiedliche Geschäftsszenarien eignet, profitieren sie mit ihr in vielen Bundesstaaten von grosser Anonymität. Auch die Regelungen zum Informationsaustausch der Anti Money Laundering Directive, der EU-Geldwäschereirichtlinie, haben keine gravierende Auswirkungen auf die US-Banken. Diese müssen die Daten laut FATCA lediglich an den eigenen Staat übermitteln.

Wer sich jetzt aber in falscher Sicherheit fühlt und denkt er können machen was er will, liegt falsch. Mit dem CRS (Common Reporting Standard), tauschen Länder international Informationen aus. Dieses Verfahren dient der grenzüberschreitenden Besteuerung. Die USA ist dem CRS zwar nicht beigetreten, das heisst jedoch nicht, dass die USA keine Daten zu Geschäftskonten preisgeben. Im Zuge der Unterzeichnung des Tax Information Exchange Agreement (kurz TIEA), oder als Teil der zwischenstaatlichen Abkommen des FATCA passiert trotzdem ein steuerlicher Informationsaustausch. Der einzige Unterschied besteht lediglich darin, dass dieser nicht automatisch passiert.

So funktioniert die US Exempt-LLC

In der Folge zeigen wir ihnen, wie eine US Exempt-LLC bzw. steuerfreie LLC funktioniert.

Bankkonto

Die Eröffnung eines Bankkontos für ihre USA LLC ist dank des stetig wachsenden Angebots vieler Neobanken grundsätzlich kein Problem mehr. Beispielsweise bei Wise (früher Transferwise) oder bei Mercury können sie ihr Konto schnell und bequem eröffnen und das sogar ganz ohne Reise in die USA.

Steuererklärung

Neu ist, dass auch Disregarded Entitys in den Staaten gegenüber der amerikanischen Steuerbehörden eine Erklärungspflicht haben. Das heisst lediglich, dass sie dazu verpflichtet sind, einige Formulare abzugeben, nicht aber, dass ihre LLC dann auch tatsächlich Steuern bezahlen muss.

Folgende beiden Formulare sind für sie interessant:

  • FBAR: Im Foreign Bank Account Report (FBAR), müssen sämtliche ausländischen Vermögen über 10.000 USD angegeben werden. Die LLC deklariert also, sobald ihre Bankkonten diesen Wert übersteigen.
  • Form 5472: Dieses Formular muss von JEDER ausländischen Single Member LLC ausgefüllt werden. In diesem Formular werden Zahlungen der LLC an die Eigentümer oder andere Personen und Unternehmen aufgeführt.

Bitte beachten sie, dass ein FBAR immer dann eingereicht werden muss, wenn eine LLC eine Beteiligung an einem ausländischen Konto hat, das den Schwellenwert von 10.000 USD übersteigt. Verfügen sie beispielsweise über ein Bankkonto bei Wise (früher Transferwise), ist das FBAR zwingend notwendig. Diese Verpflichtung wird im Titel 31 des USC festgehalten. Gemäss 31 CFR § 1010.350(a) muss jede, an einem Konto im Ausland in irgendeiner Form beteiligte US-Person, dies jährlich melden. Die LLC, obwohl als Disregarded Entity steuerlich nicht betrachtet, wie auch eine Partnership, Corporation oder ähnliches, wird als juristische US-Person angesehen. Und damit unterliegt sie standardmässig der FBAR-Meldepflicht.

Das Formular 5472 ist für eine ausländische Single Member LLC Pflicht. Hier führt kein Weg vorbei. Jede Zahlung, die diese LLC tätigt, ist meldepflichtig. Dazu zählen auch Transaktionen wie Gewinnausschüttungen oder andere Einlagen an die Eigentümer sowie an nahestehenden Personen wie zum Beispiel Ehepartner oder eine andere Firma. Fliesst hier Geld, dann müssen sie das Formular 5472 ausfüllen und einreichen. Zudem müssen sie, im Zusammenhang mit dem Form 5472 beachten, dass man es nicht alleine einreichen kann. Mit ihm zusammen muss pro forma ein 1120 abgegeben werden. Das bedeutet, dass es sich beim 1120 auch um eine Nullerklährung handeln kann.

Die Zeiten, in denen einen US-LLC mit ausländischen Eigentümer machen konnte, was sie will, sind definitiv vorbei. Diese neue Regeln bedeuten aber nur, dass sie die oben genannten Daten an die amerikanischen Steuerbehörden melden müssen. Die Formulare sagen hingegen nichts darüber aus, ob sie am Ende auch wirklich Steuern zahlen müssen. Diese Neuerungen wurden von der IRS im Jahr 2016 eingeführt, um den Missbrauch steuerfreier US LLCs zu unterbinden. Ihre LLC bleibt ohne tatsächlichen Bezug zu den Staaten weiterhin steuerfrei. Die Amerikaner sehen in diesem Bereich nun aber ganz genau hin und prüfen diese Fälle verstärkt. Aus diesem Grund gibt es auch die erweiterte Reporting-Verpflichtung.

Es gibt aber auch Situationen, in denen lediglich ein Teil der Gewinne in den USA zu versteuern sind. Hat eine Disregarded Entity ausländisches und US-Einkommen, so muss der Eigentümer der LLC ein 1040 NR (Einkommenssteuererklärung für Ausländer) einreichen. Auf dieser erklärt er nur den Teil des Gewinns, der er versteuern muss. Zu diesem Zweck muss eine ITIN (amerikanische Steuernummer für Ausländer) beantragt werden. Die Beantragung kann Clever Cashflow selbstverständlich für sie übernehmen. Die Ausstellung der ITIN nimmt aber meistens längere Zeit in Anspruch. Sie können sich hier auf eine Wartezeit von 3 Monaten und in einigen Fällen auch mehr einstellen.

Sofern die LLC zwei oder mehr Gesellschafter hat, so ist ein “Partnership Tax Return” einzureichen. In diesem Fall ist eine Nullsteurregelung nicht mehr möglich.

Den richtigen Bundesstaat wählen

Sofern sie in einem Non-Dom-Staat leben und die Gründung einer steuerfreien LLC für sie ein sinnvolles Modell ist, dann sollten sie ebenfalls bedenken, dass eine US LLC nicht gleich US LLC ist. Je nach Bundesstaat gibt es zum Teil unterschiedliche Regelungen. Damit kann es sein, dass manche Staaten attraktiver für ihr Vorhaben sind als andere.

Während Florida für Single Member LLCs betreffend des Haftungsschutzes nicht die beste Wahl ist, geniessen andere Staate wie Wyoming oder Delaware diesbezüglich einen guten Ruf. In diesen Staaten schützen Gesetzte ihr Privatvermögen im Falle einer Klage viel besser, als im Sunshine State Florida. Auch im Bereich Datenveröffentlichung gibt es grosse Unterschiede: Florida hat ein öffentliches Register in das LLC Eigentümer eingetragen werden. Staaten wie Delaware oder Wyoming hingegen haben kein öffentliches Register.

Über die 10 beliebtesten US-Staaten für eine Firmengründung werden wir in kürze einen separaten Artikel verfassen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gründung einer steuerfreien LLC in den USA für viele Unternehmer und Investoren eine attraktive Option darstellt, um in den US-Markt einzusteigen oder ihr Geschäft zu erweitern. Durch die Wahl der passenden Rechtsform und die Beachtung der steuerlichen Vorschriften kann man erhebliche Einsparungen bei der US-Steuerlast erzielen und gleichzeitig von den Vorteilen des US-Markts profitieren.

Allerdings sollten Interessenten sich im Vorfeld genau über die Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung von einem Anwalt oder Steuerberater in Anspruch nehmen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass eine LLC trotz ihrer steuerlichen Vorteile nicht für jeden Unternehmer die beste Wahl ist und es je nach individueller Situation sinnvoll sein kann, alternative Geschäftsmodelle oder Rechtsformen in Betracht zu ziehen.

Insgesamt bietet die Gründung einer steuerfreien US LLC jedoch eine vielversprechende Möglichkeit, um von den Chancen des US-Markts zu profitieren und gleichzeitig die steuerliche Belastung zu minimieren.

 

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